Orientierung

Pflege verständlich erklärt.

Ein erster Überblick über das Begutachtungsverfahren, Pflegegrade und mögliche Leistungen der Pflegekasse.

Begutachtung nach Selbstständigkeit

Beim Begutachtungsverfahren erfassen die von den Pflegekassen beauftragten Prüferinnen und Prüfer körperliche, psychische und kognitive Beeinträchtigungen. Für die Zuordnung eines Pflegegrads ist entscheidend, wie selbstständig eine Person in sechs Lebensbereichen ist.

  1. 01Mobilität (10 %)
  2. 02Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %, zusammen mit Modul 3)
  3. 03Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %, zusammen mit Modul 2)
  4. 04Selbstversorgung (40 %)
  5. 05Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 %)
  6. 06Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)

Pflegekasse

Leistungen für ambulante Pflege

Pflegesachleistung

Wenn die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst durchgeführt wird.

Pflegegeld

Wenn die Pflege von Privatpersonen übernommen wird.

Kombinationsleistung

Wenn Pflegedienst und Privatpersonen die Pflege gemeinsam übernehmen. Der nicht ausgeschöpfte Anteil der Pflegesachleistung bleibt anteilig als Pflegegeld erhalten.

Die konkrete Berechnung hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wir beraten Sie gerne individuell.